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F-Gase-Verordnung 2024/573: Was Sie beim Kauf einer Klimaanlage 2026 wissen müssen
Worum es bei der F-Gase-Verordnung geht
Die EU-Verordnung 2024/573 regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), die in den meisten Klimaanlagen als Kältemittel eingesetzt werden. Ziel ist die schrittweise Reduktion besonders klimaschädlicher Kältemittel bis hin zu einem vollständigen Phase-down bestimmter Substanzen.
Was sich für Käuferinnen und Käufer ändert
- Bestimmte Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) werden schrittweise vom Markt genommen bzw. dürfen ab bestimmten Stichtagen nicht mehr in Neugeräten verbaut werden.
- Neuere Geräte setzen zunehmend auf Kältemittel mit niedrigerem GWP-Wert.
- Wartung, Befüllung und fachgerechte Entsorgung von Kältemitteln dürfen ausschließlich durch zertifiziertes Fachpersonal erfolgen.
Warum das ein Vorteil für Sie als Kunde ist
Ein konzessionierter Handwerksbetrieb mit F-Gase-Zertifizierung stellt sicher, dass Kauf, Montage und spätere Wartung Ihrer Klimaanlage den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Nicht zertifizierte Online-Händler oder Laieninstallationen bergen das Risiko, dass Geräte nicht regelkonform betrieben oder im Schadensfall nicht sachgerecht instand gesetzt werden können – mit möglichen rechtlichen und finanziellen Folgen für Sie als Betreiber.
Was Sie beim Kauf 2026 konkret prüfen sollten
- Welches Kältemittel wird verwendet und entspricht es dem aktuellen Stand der Verordnung?
- Verfügt der ausführende Betrieb über die erforderliche Kälte-Klima-Zertifizierung?
- Ist eine fachgerechte Wartung inklusive Dichtheitskontrolle langfristig gesichert?
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine bestehende Klimaanlage wegen der F-Gase-Verordnung austauschen?
Nein, bestehende, ordnungsgemäß betriebene Anlagen dürfen in der Regel weiterbetrieben werden. Die Verordnung betrifft primär neu in Verkehr gebrachte Geräte und Kältemittel sowie deren Wartung.
Erkenne ich das Kältemittel am Typenschild?
Ja, die Kältemittelbezeichnung (z. B. R32, R290) ist auf dem Typenschild der Außeneinheit angegeben. Ihr Fachbetrieb kann Ihnen erklären, welche Einstufung das jeweilige Mittel hat.
Warum darf ich meine Klimaanlage nicht selbst befüllen?
Der Umgang mit Kältemitteln erfordert eine gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung, da unsachgemäßer Umgang sowohl umwelt- als auch sicherheitsrelevante Risiken birgt.
Klima Pinguin arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Fachbetrieben – für eine Installation, die heute wie in einigen Jahren noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.