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Neues Gesetz in Vorbereitung: Klimaanlagen-Einbau für Mieter und Eigentümer soll einfacher werden
WIEN. Die Einigung auf die geplante Reform wurde in Wien erzielt: Im August 2026 hat der Ministerrat der Bundesregierung in Wien das Vorhaben grundsätzlich gebilligt, nachdem Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) es zuvor im Bundesrat angekündigt hatte.
Was ist geplant?
Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler (SPÖ) treibt gemeinsam mit dem Justizministerium eine Reform des Mietrechtsgesetzes (MRG) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) voran. Ziel ist es, dass Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Hitzeschutzmaßnahmen — allen voran Klimaanlagen, aber auch Außenjalousien, Rollläden und Sonnenschutzbeschichtungen — künftig leichter umsetzen können.
Warum diese Reform überhaupt notwendig ist
Nach aktueller Rechtslage stehen dem Einbau einer Klimaanlage teils hohe rechtliche Hürden entgegen — genau die Hürden, die wir bereits in unseren Ratgebern zu Eigentumswohnungen und Mietwohnungen ausführlich erklärt haben: Wohnungseigentümer benötigen die Zustimmung der übrigen Miteigentümer, Mieter die ihres Vermieters. Wird die Zustimmung verweigert, ist eine gerichtliche Durchsetzung nur möglich, wenn Verkehrsüblichkeit und ein wichtiges persönliches Interesse gleichzeitig nachgewiesen werden — ein Maßstab, den Gerichte bislang sehr streng auslegen.
Wie weit ist das Vorhaben aktuell?
Die politische Einigung dazu fiel in Wien: Im August 2026 hat der Ministerrat das Vorhaben in Wien grundsätzlich gebilligt. Mitte September 2026 ist laut Medienberichten der Gesetzesentwurf von Wohn- und Justizministerium — beide mit Sitz in Wien — inhaltlich fertiggestellt, nachdem in einem Stakeholder-Prozess letzte Anpassungen eingearbeitet wurden. Der genaue Gesetzestext ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im Detail veröffentlicht — als Nächstes stehen die parlamentarische Begutachtung und Beschlussfassung im Wiener Parlament an.
Was noch unklar ist
Wie die konkreten neuen Regelungen im Detail aussehen werden — etwa ob sich Fristen, Zustimmungspflichten oder die Beweislast ändern — ist derzeit noch nicht abschließend veröffentlicht. Klar ist bislang die politische Zielrichtung: Hitzeschutzmaßnahmen sollen leichter durchsetzbar werden, während Details zur genauen Ausgestaltung noch offen sind. Geplant sind zudem Hitzeschutz-Maßnahmen im Bildungsbereich, etwa Beschattung und Begrünung an Schulen.
Was bedeutet das für Sie schon jetzt?
- Solange das neue Gesetz nicht beschlossen und in Kraft getreten ist, gilt weiterhin die aktuelle Rechtslage nach MRG und WEG, wie wir sie in unseren bestehenden Ratgebern beschrieben haben.
- Wer schon jetzt eine Klimaanlage plant — in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland —, muss also weiterhin die Zustimmung von Vermieter bzw. Miteigentümern einholen.
- Ein gut vorbereiteter Antrag — etwa mit technischem Datenblatt und einer lärm- und optisch unauffälligen Montageplanung — erhöht die Erfolgschancen schon heute, unabhängig davon, ob das Gesetz später Erleichterungen bringt.
Häufig gestellte Fragen
Wo wurde die Einigung zu dieser Reform getroffen?
Die politische Einigung erfolgte in Wien: Der Ministerrat der Bundesregierung hat das Vorhaben dort im August 2026 gebilligt, das Gesetz selbst muss noch das Parlament in Wien durchlaufen.
Ist das neue Gesetz schon in Kraft?
Nein, der Gesetzesentwurf ist laut aktuellem Stand (September 2026) inhaltlich fertiggestellt, muss aber noch die parlamentarische Begutachtung und Beschlussfassung durchlaufen.
Betrifft die Reform nur Klimaanlagen?
Nein, geplant sind Erleichterungen für Hitzeschutzmaßnahmen insgesamt, also auch für Außenjalousien, Rollläden und Sonnenschutzbeschichtungen.
Was gilt, bis das Gesetz beschlossen ist?
Bis zur Beschlussfassung gilt die aktuelle Rechtslage unverändert weiter — die Zustimmung des Vermieters bzw. der Miteigentümer bleibt erforderlich.
Woher weiß ich, wenn sich die Rechtslage ändert?
Wir verfolgen die Gesetzesentwicklung und aktualisieren unsere Ratgeber-Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist und konkrete neue Regelungen feststehen.
Wir beraten Sie schon jetzt gerne zu einer Montageplanung, die Ihre Chancen auf eine Zustimmung erhöht — unabhängig vom Ausgang der Gesetzesreform.